Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur weiteren Gestaltung Ihrer Mitgliedschaft in der Apothekerversorgung Niedersachsen. Für die richtige Beratung und für die weitere Beitragszahlung ist es wichtig, ob Sie im anderen Kammerbereich pharmazeutisch tätig sein werden.
Sie sind in beiden Fällen verpflichtet, sich unaufgefordert bei der neu zuständigen Versorgungseinrichtung und der zuständigen Apothekerkammer anzumelden. Wir empfehlen Ihnen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen beziehungsweise Fristversäumnissen, die Anmeldung schnellstmöglich vorzunehmen. Und vergessen Sie nicht, auch der bisher zuständigen Apothekerkammer Bescheid zu geben.