Grundsätzlich hat jede selbstständige Apothekerin und jeder selbstständige Apotheker monatlich die allgemeine Versorgungsabgabe zu entrichten. Diese entspricht immer dem höchsten Pflichtbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Den aktuellen Euro-Betrag finden Sie in unserer Beitragsstaffel.
Wer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, hat auf Antrag die Möglichkeit, weniger als die allgemeine Versorgungsabgabe zu entrichten.
Bei Apothekengründungen oder -übernahmen gelten übrigens Sonderregelungen. Alles Wissenswerte hierzu haben wir für Sie in unserem Merkblatt für Selbstständige zusammengestellt.
Alles, was wir in diesem Fall von Ihnen benötigen ist
Wenn Sie vorläufig geminderte Beiträge entrichten, kann es unter Umständen zu einer Nachzahlungspflicht kommen. Die endgültige einkommensgerechte Beitragsberechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage des endgültigen Einkommensnachweises.
Die Versorgungsabgaben sind monatlich zu entrichten und können gern im SEPA Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht werden. Senden Sie uns einfach das digital oder handschriftlich ausgefüllte Formular für das SEPA-Mandat zu. Bitte vergessen Sie die Unterschrift nicht.
Für selbstständige Lehrer, Coaches oder Trainer gibt es Besonderheiten zu beachten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, damit wir Sie individuell beraten können.