Rente - Das ändert sich ab 1. März 2021
Höhere Krankenversicherungsbeiträge werden spürbar
21.02.2021
Aktuelle Beiträge
2021 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze.
03.01.2021
Neue Immobilie in Berlin bezugsfertig
Kapitalanlage: Immobilien
21.12.2020
Vertretungsapotheker rentenversicherungspflichtig?
Entscheidung gefallen
14.12.2020
Frischer Wind im DRV-Befreiungsverfahren
Elektronisches Befreiungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung soll 2022 starten
07.12.2020
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, Urteil vom 10.06.2020, AZ: L 8 BA 6/18) hat eine Apothekenbetreiberin von einer mehrere Jahre umfassenden Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) befreit und ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die DRV war anlässlich einer Betriebsprüfung zu dem Ergebnis gekommen, bei der Vertretungstätigkeit einer Apothekerin für die Apothekenbetreiberin handele es sich nicht um eine selbstständige Tätigkeit auf Honorarbasis, sondern vielmehr um eine abhängige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis.
Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte, die in Krankenhäusern auf Honorarbasis arbeiten, regelmäßig der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Unklar war seither, ob diese höchstrichterliche Rechtsprechung auch für Vertretungsapotheker in Apotheken gilt.