Rente - Das ändert sich ab 1. März 2021
Höhere Krankenversicherungsbeiträge werden spürbar
21.02.2021
Aktuelle Beiträge
2021 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze.
03.01.2021
Neue Immobilie in Berlin bezugsfertig
Kapitalanlage: Immobilien
21.12.2020
Vertretungsapotheker rentenversicherungspflichtig?
Entscheidung gefallen
14.12.2020
Frischer Wind im DRV-Befreiungsverfahren
Elektronisches Befreiungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung soll 2022 starten
07.12.2020
Viele gesetzliche Krankenversicherungen haben zum 1. Januar 2021 ihre Zusatzbeiträge angehoben - auch für Rentnerinnen und Rentner. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung spüren diese - anders als Berufstätige - die Erhöhung aber erst zwei Monate später.
Grundsätzlich müssen Sie als pflichtversicherte Rentnerin oder Rentner von Ihrer Bruttorente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Erhöht Ihre Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, sinkt also Ihre ausgezahlte Nettorente. Nur eben nicht sofort. Erst ab März erhalten Sie Ihre Rente in der verringerten Höhe ausgezahlt.
Freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen dagegen den neuen Zusatzbeitrag bereits seit Januar 2021.