Rente - Das ändert sich ab 1. März 2021
Höhere Krankenversicherungsbeiträge werden spürbar
21.02.2021
Aktuelle Beiträge
2021 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze.
03.01.2021
Neue Immobilie in Berlin bezugsfertig
Kapitalanlage: Immobilien
21.12.2020
Vertretungsapotheker rentenversicherungspflichtig?
Entscheidung gefallen
14.12.2020
Frischer Wind im DRV-Befreiungsverfahren
Elektronisches Befreiungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung soll 2022 starten
07.12.2020
Ab 1. Januar 2021 erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der die Beitragspflicht gilt (Beitragsbemessungsgrenze, BBG). Für die alten Bundesländer beträgt sie 7.100 Euro, für die neuen Bundesländer 6.700 Euro. Der Beitragssatz von 18,6 Prozent bleibt stabil und entspricht dem für die Gesetzliche Rentenversicherung geltenden Wert.
Eine Übersicht über die Höhe der Versorgungsabgaben zur Apothekerversorgung Niedersachsen finden Sie in unserer aktuellen Beitragsstaffel.