Wie hoch wird meine Rente später sein?

Einen ersten Eindruck gibt Ihnen unser Rentenschieber für Berufseinsteiger: Stellen Sie Ihr aktuelles Alter sowie Ihren monatlichen Beitrag ein und Sie erhalten Ihre geschätzte monatliche Rentenhöhe. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Ausprobieren.
WestOst
Schätzung Ihrer Altersrente:
946Euro
Eintrittsalter:25Jahre
monatlicher Beitrag:271,56Euro(0,2-fache Versorgungsabgabe)entspricht einem monatlichen Brutto-Einkommen von 1.460,00 Euro

Herzlich willkommen in der Apothekerversorgung Niedersachsen

Ich bin Mitglied in der Apothekerkammer Niedersachsen, Hamburg oder Sachsen-Anhalt. Was jetzt?

Dann werden Sie grundsätzlich auch Mitglied in der Apothekerversorgung Niedersachsen - wir freuen uns auf Sie. Damit wir Sie bei Ihrer Rentenvorsorge bestmöglich unterstützen und beraten können, bitten wir Sie, uns für Ihre Aufnahme einige Unterlagen zukommen zu lassen.

  • Wir benötigen von Ihnen in jedem Fall den sogenannten Erhebungsbogen.

    Sie können den Erhebungsbogen digital ausfüllen oder einfach ausdrucken und handschriftlich ergänzen.

  • Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Darüber hinaus benötigen wir teilweise ergänzende Dokumente. Welche das sind, ist davon abhängig, wie Sie Ihren Beruf ausüben.

Damit Ihr neuer Arbeitgeber die Beiträge an die Apothekerversorgung Niedersachsen abführen kann, müssen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch über folgenden Link stellen:

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Anschrift Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Mitgliedsnummer & Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach.

Bitte beachten Sie:

Damit die beantragte Befreiung auch rückwirkend ab der Aufnahme der Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn über den oben genannten Link gestellt werden. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.

Kann ich Beiträge von meinem bisherigen Versorgungswerk mitnehmen?

Ein Transfer Ihrer Beiträge vom bisher zuständigen Versorgungswerk zur Apothekerversorgung Niedersachsen ist möglich

  • auf schriftlichen Antrag, der innerhalb von drei Monaten ab hiesigem Tätigkeitsbeginn einzureichen ist 

  • wenn Sie weniger als 61 Monate Mitglied im bisher zuständigen Versorgungswerk waren.

Beitragsüberleitungen von der gesetzlichen Rentenversicherung zum Versorgungswerk sind mangels Rechtsgrundlage ausgeschlossen.

In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Beitragsoptionen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten haben wir für Sie unter dem Menüpunkt „Selbstständigkeit“ zusammengestellt.

Wenn Sie sich entschieden haben, benötigen wir 

  • Ihre entsprechende Angabe auf dem Erhebungsbogen

  • gegebenenfalls einen vorläufigen Einkommensnachweis

    abhängig von der gewählten Beitragsvariante

Kann ich Beiträge von meinem bisherigen Versorgungswerk mitnehmen?

Ein Transfer Ihrer Beiträge vom bisher zuständigen Versorgungswerk zur Apothekerversorgung Niedersachsen ist möglich

  • auf schriftlichen Antrag, der innerhalb von drei Monaten ab hiesigem Tätigkeitsbeginn einzureichen ist 

  • wenn Sie weniger als 61 Monate Mitglied im bisher zuständigen Versorgungswerk waren.

Beitragsüberleitungen von der gesetzlichen Rentenversicherung zum Versorgungswerk sind mangels Rechtsgrundlage ausgeschlossen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Nähere Informationen zum Einsetzen der Pflichtmitgliedschaft sowie zu möglichen Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtmitgliedschaft, zu unseren Leistungen und den Versorgungsabgaben (Beiträgen) finden Sie auch in unseren Informationen für neue Mitglieder. 

Ich habe alle Dokumente zusammen

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post an Apothekerversorgung Niedersachsen, Potsdamer Straße 47, 14163 Berlin. Sobald wir die Bestätigung Ihrer Kammermitgliedschaft von der Apothekerkammer erhalten haben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail unter apvn@versorgungswerke-berlin.de. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten in diesem Fall unverschlüsselt übermittelt werden.