Vertretungsapotheker im Fokus der DRV
Finanzielle Risiken durch Einstufung als abhängig Beschäftigte
08.05.2023
Rente - Das hat sich zum 1. März geändert
Höhere Krankenversicherungsbeiträge werden spürbar
16.03.2023
Update: Energiepreispauschale für Rentner
Arbeits- und Sozialminister der Länder teilen Auffassung der Versorgungswerke
19.02.2023
DRV-Befreiung nur noch elektronisch
Antragsverfahren nach Gesetzesänderung umgestellt
02.01.2023
Erweiterung des Mitglieder-Portals – Neue Funktionen, die bei der Steuerersparnis helfen können
Beitragskonto und Zuzahlungsrechner erweitern das Portalangebot
11.12.2022
Energiepreispauschale für Rentner
Großer Ärger mit der Politik
23.11.2022
Mini- und Midijobs -
alles neu ab 01.10.2022
13.09.2022
Alters-Teilrente - Post für Sie
1962 Geborene erhalten Info-Schreiben
31.07.2022
Ein Minijob liegt vor, wenn eine geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird. Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde gelten seit 01.10.2022 neue Arbeitsentgeltgrenzen für Minijobs:
bis 30.09.2022
450 EURO
ab 01.10.2022
520 EURO
Bei Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze eines Minijobs kann ein sog. Midijob im Übergangsbereich vorliegen. Auch hierfür gelten neue Höchstgrenzen:
bis 30.09.2022
450,01 - 1.300 EURO
ab 01.10.2022
520,01 - 1.600 EURO
ab 01.01.2023
520,01 - 2.000 EURO
Charakteristisch für die Midijobs im sog. Übergangsbereich ist, dass die Beitragsfinanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel nicht paritätisch, sondern zu Gunsten des Arbeitnehmers und zu Lasten des Arbeitgebers aufgeteilt wird: