DRV-Befreiung nur noch elektronisch
Antragsverfahren nach Gesetzesänderung umgestellt
02.01.2023
Erweiterung des Mitglieder-Portals – Neue Funktionen, die bei der Steuerersparnis helfen können
Beitragskonto und Zuzahlungsrechner erweitern das Portalangebot
11.12.2022
Energiepreispauschale für Rentner
Großer Ärger mit der Politik
23.11.2022
Mini- und Midijobs -
alles neu ab 01.10.2022
13.09.2022
Alters-Teilrente - Post für Sie
1962 Geborene erhalten Info-Schreiben
31.07.2022
Mein Portal
Machen Sie mit und nutzen die Vorteile!
29.05.2022
Anwartschaftsmitteilungen
Ihre Renteninformation kommt im Mai
06.04.2022
Apothekerkammer Niedersachsen meldet elektronisch
Die Digitalisierung schreitet voran
16.03.2022
Ein Minijob liegt vor, wenn eine geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird. Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde gelten seit 01.10.2022 neue Arbeitsentgeltgrenzen für Minijobs:
bis 30.09.2022
450 EURO
ab 01.10.2022
520 EURO
Bei Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze eines Minijobs kann ein sog. Midijob im Übergangsbereich vorliegen. Auch hierfür gelten neue Höchstgrenzen:
bis 30.09.2022
450,01 - 1.300 EURO
ab 01.10.2022
520,01 - 1.600 EURO
ab 01.01.2023
520,01 - 2.000 EURO
Charakteristisch für die Midijobs im sog. Übergangsbereich ist, dass die Beitragsfinanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel nicht paritätisch, sondern zu Gunsten des Arbeitnehmers und zu Lasten des Arbeitgebers aufgeteilt wird: