Wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Invalidität Ihrer pharmazeutischen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, trägt die Apothekerversorgung Niedersachsen mit einer Berufsunfähigkeitsrente zu Ihrer finanziellen Absicherung bei. Diese
Die Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich aus den eingezahlten Beiträgen zuzüglich satzungsgemäßen Hinzurechnungszeiten, wenn Sie jünger als 55 Jahre sind. Wenn Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit älter als 54 Jahre sind, gelten anstatt der Hinzurechnungszeiten abweichende Berechnungsregularien.
Bei Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit kann ein Weiterzahlungsantrag nach Ablauf der Zeitrente gestellt werden.
Eine unbefristete Rente wird gewährt, sofern nach der Prognose nicht davon auszugehen ist, dass die Berufsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.