Wenn Sie sich nicht nur vorübergehend, zum Beispiel für einen Urlaub, im Ausland aufhalten,
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zur weiteren Gestaltung Ihrer Mitgliedschaft in der Apothekerversorgung Niedersachsen. Hierfür und für die weitere Beitragszahlung ist es wichtig, ob Sie während Ihres Auslandsaufenthalts Mitglied der Apothekerkammer Niedersachsen, Hamburg bzw. Sachsen-Anhalt bleiben oder nicht.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Auslandsaufenthalt auch der Apothekerkammer zu melden.