Informationen zur Entgeltumwandlung

 
Veröffentlichung vom: 20.09.2011

Entgeltumwandlung

Die Apothekerversorgung weist darauf hin, dass Mitglieder, die von einer Entgeltumwandlung gebrauch machen, diese Beiträge nicht an die Apothekerversorgung zahlen können. Vielmehr wird durch die Entgeltumwandlung das beitragspflichtige Bruttoentgelt gekürzt, so dass geringere Versorgungsabgaben zum Versorgungswerk entrichtet werden müssen.

Über die Vorteile einer freiwilligen Beitragszahlung zur Apothekerversorgung hatten wir in der Ausgabe der "Apothekerversorgung AKTUELL 2010" auf Seite 8 ausführlich berichtet. Sollten Sie an einer freiwilligen Beitragszahlung interessiert sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir informieren und beraten Sie gern!