Versorgungsabgaben für das Geschäftsjahr 2012
Für selbständige ApothekerInnen
19,6 % der Jahreseinkünfte aus pharmazeutischer Tätigkeit,
19,6 % der Beitragsbemessungsgrenze = 5.600,00 EUR monatlich in den alten Bundesländern und 4.800,00 EUR monatlich in den neuen Bundesländern.
Liegt das Einkommen unter der Bemessungsgrenze, beträgt der Beitrag 19,6% des durch Steuerberater nachgewiesenen Einkommens (d. h. Gewinn vor Steuern).
Für angestellte ApothekerInnen
Die Beitragshöhe beträgt derzeit 19,6 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes, höchstens 19,6 % der Beitragsbemessungsgrenze = 1.097,60 EUR monatlich in den alten Bundesländern und 940,80 EUR monatlich in den neuen Bundesländern.
Für ApothekerInnen ohne pharmazeutische Berufsausübung
Die Versicherung wird auf Antrag beitragsfrei geführt. Freiwillige Beitragszahlung ist möglich, mindestens in Höhe von 2/10 der allgemeinen Versorgungsabgabe (derzeit 219,52 EUR alte Bundesländer / 188,16 EUR neue Bundesländer pro Monat).
Freiwillige Zuzahlungen
Bis zum Höchstbeitrag von derzeit 1.646,40 EUR alte Bundesländer / 1.411,20 EUR neue Bundesländer pro Monat können freiwillig Beiträge gezahlt werden.
Für Mitglieder, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt § 29 Abs. 2 ASO. Freiwillige Zuzahlungen nach Vollendung des 50. Lebensjahres sind nur in dem Umfang möglich, wie die im Zeitraum zwischen der Vollendung des 40. und des 50. Lebensjahres gezahlten Zuzahlungen.