Versorgungsabgaben der Apothekerversorgung Niedersachsen
Für die Höhe der Versorgungsabgaben sind der Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebend. Dieser Grundsatz gilt für selbständige und nichtselbständige Apothekerinnen/Apotheker gleichermaßen. Änderungen in der Beitragsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung werden inhaltlich und zeitlich übernommen.
Die aktuellen Beitragshöhen entnehmen Sie der Rubrik Versorgungsabgaben für das Geschäftsjahr 2012.