Mitglieder der Apothekerversorgung Niedersachsen

Alle Angehörigen der Apothekerkammer Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sind kraft gesetzlicher Bestimmungen Mitglied der Apothekerversorgung Niedersachsen, sofern bei der Aufnahme das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind Beamte auf Lebenszeit oder Sanitätsoffiziere.

Angehörige der Apothekerkammern sind alle approbierten Apothekerinnen/Apotheker, die in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt die pharmazeutische Tätigkeit ausüben.

Dies sind zum Beispiel:

  • Pharmaziepraktikantinnen/-praktikanten
  • Apothekerinnen/Apotheker ohne Berufsausübung
  • Angestellte Apothekerinnen/Apotheker
  • selbständige Apothekerinnen/Apotheker
  • Apothekerinnen/Apotheker als Beamte auf Widerruf oder auf Zeit und Sanitätsoffiziere als Soldaten auf Zeit
  • Apothekerinnen/Apotheker als wissenschaftliche Mitarbeiter in der Forschung und Industrie, im Journalismus, als Informatiker usw.

Für diesen Kreis besteht Pflichtmitgliedschaft auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt.