Mitgliedschaft in der Apothekerversorgung Niedersachsen

Die Apothekerversorgung Niedersachsen ist ein Versorgungswerk, das als Teil der berufsständischen Selbstverwaltung ausschließlich aus Beiträgen der Mitglieder finanziert wird und insbesondere keine staatlichen Zuschüsse erhält. Die Repräsentanten der ApVN sind Angehörige des Berufsstandes, die für ihre Kolleginnen und Kollegen Verantwortung übernehmen und sich der Dienste von Fachleuten in der Geschäftsführung und Verwaltung bedienen. Der Berufsstand regelt über seine Organe auch die satzungsmäßigen Anforderungen und Anpassungen an sich ändernden Gegebenheiten.

Die ApVN ist unabhängig und eigenständig. Die Rechtsaufsicht des Staates resultiert aus der Rechtsnatur der Apothekerkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Höchstes Organ ist die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen, die über die Altersversicherungsordnung entscheidet und insbesondere die Überschussverteilung vornimmt, d.h. Beschlüsse zur Anpassung von Rentenanwartschaften und Renten faßt. Diese Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsministeriums, die jedoch hier verweigert werden kann, wenn die Beschlüsse in Widerspruch zu den Abschlussvarianten des Wirtschaftsprüfers und Versicherungsmathematikers stehen.

Die Apothekerversorgung Niedersachsen ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) in Köln, die der Wahrung, Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen aller berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe dient.