MNrBV-AGV
Bei der MNrBV-AGV (erweiterte Mitgliedsnummer) handelt es sich um die in § 28a Abs. 10 und Abs. 11 SGB IV für das elektronische Meldeverfahren ab 01.01.2009 vorgesehene Identifikation von Arbeitnehmern, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind.Sie setzt sich zusammen aus der von der berufsständischen Versorgungseinrichtung zugeteilten Mitgliedsnummer, gefolgt von der dreistelligen Nummer der entsprechenden berufsständischen Versorgungseinrichtung (041 für die Apothekerversorgung Niedersachsen) und einer über alles ermittelten Prüfziffer.
Bitte fordern Sie Ihre MNrBV-AGV bei Bedarf direkt bei der Verwaltung an.